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Voraussetzungen

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen oder Schulfördervereine mit Sitz in Deutschland
  • Öffentliche oder private allgemeinbildende und berufsbildende Schulen mit Sitz in Deutschland

Teilnehmende

Partnerschule und Partnerland

Finanzierung

Ziele der Begegnungsreisen

Weitere Kriterien, die wir bei der Auswahl berücksichtigen

Schülerinnen und Schüler gestalten mit
Verankerung an der Schule
Kooperationen mit Nichtregierungsorganisationen (NROs)
Verankerung in einer kommunalen Partnerschaft
Gleichberechtigte Partnerschaften
Inhaltliche Ausrichtung
Ausschlusskriterien