Wer kann einen Antrag stellen?
- Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen oder Schulfördervereine mit Sitz in Deutschland
- Öffentliche oder private allgemeinbildende und berufsbildende Schulen mit Sitz in Deutschland
Ort der Begegnung
Gefördert wird entweder eine Reise der Partnerschule aus dem Ausland nach Deutschland (Incoming) oder eine Reise der Schule aus Deutschland zu ihrer Partnerschule ins Ausland (Outgoing).
Teilnehmende
Die Förderung gilt entweder für einen Besuch der Partnerschule in Deutschland (Incoming) oder einen Besuch der Partnerschule im Partnerland (Outgoing) für eine Gruppengröße von minimal sechs bis maximal zwölf Teilnehmenden (in der Regel zehn Schülerinnen und Schüler und zwei Begleitpersonen). Mehr Teilnehmende sind möglich, für diese muss die antragsstellende Organisation die Mittel allerdings selbst aufbringen.
Das Mindestalter der Schülerinnen und Schüler zu Beginn Auftaktkonferenz beträgt 14 Jahre.
Partnerschule und Partnerland
Damit ein Antrag gestellt werden kann, muss eine Partnerschaft zwischen einer Schule in Deutschland und einer Schule im Partnerland bereits bestehen. Die Partnerschaft muss seit mindestens einem Jahr bestehen.
Wir fördern nur Partnerschaften mit Schulen in Ländern, die auf der aktuellen DAC-Liste stehen, die regelmäßig von Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlicht wird.
Ausgenommen von der Förderung sind jene Länder, in denen ein sicherer Aufenthalt für die Teilnehmenden nicht gewährleistet werden kann. Bei der Beurteilung richten wir uns nach den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes und stimmen uns laufend mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ab.
Reisedauer
- Unsere Förderung umfasst 10 bis 14 Programmtage plus An- und Abreise.
- Programmtage sind Tage, an denen schwerpunktmäßig Maßnahmen zur inhaltlichen und methodischen Auseinandersetzung mit dem gewählten Projektthema, sowie Aktivitäten zur Reflexion und zum Teambuilding stattfinden. Wir fördern nur Programmtage, an denen Schülerinnen und Schüler beider Schulen teilnehmen. Dabei können parallele Reflexionseinheiten auch in getrennten Gruppen durchgeführt werden.
- Die Reisedauer kann i.S.d. §13 Abs. 1. S. 1 BRKG um jeweils maximal 5 zusätzliche Werktage, die auch ohne beantragte Projektinhalte gestaltet werden können, verlängert werden. Eine Förderung dieser zusätzlichen Tage ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Reisezeitraum
Die Begegnungsreisen müssen zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober stattfinden.
Projektbeginn
Die Umsetzung des Projektes kann beginnen, nachdem ein Kooperations- und Weiterleitungsvertrag (KWLV) abgeschlossen wurde. Vorher dürfen keine Gelder ausgegeben und keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden.
Finanzierung
Es wird in Form einer Anteilsfinanzierung gefördert. Das heißt die antragstellende Organisation muss Eigenmittel einbringen oder Geld bei Dritten einwerben. Mehr Informationen unter:
Ziele der Begegnungsreisen
Die Begegnungsreise bietet den Partnerschulen die Chance, ihre Partnerschaft aufzufrischen und zu festigen. Im Mittelpunkt der Begegnung steht das gemeinsame Arbeiten an einem selbstgewählten Thema aus dem Bereich Globales Lernen.
Weitere Kriterien, die wir bei der Auswahl berücksichtigen
Schülerinnen und Schüler gestalten mit
Wir legen großen Wert darauf, dass sich die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aktiv in die Schulpartnerschaft einbringen und sie zu ihrer eigenen Partnerschaft machen. Besonders förderungswürdig sind daher Schulen, die für ihre Schülerinnen und Schüler Beteiligungsmöglichkeiten schaffen und ihnen ermöglichen, die Partnerschaft aktiv mitzugestalten.
Verankerung an der Schule
Die Verankerung der Schulpartnerschaft soll als Aufgabe der ganzen Schule verstanden werden. Schulpartnerschaften sollen von Dauer sein und nachhaltig wirken. Besonders förderungswürdig sind deshalb Schulen, die einen langfristigen Plan für ihre Partnerschaft entwickeln, Rückbegegnungen vorsehen und die dafür Sorge tragen, dass die Themen und die Ergebnisse der Begegnungen auch in den Schulalltag einfließen und im Unterricht weiter behandelt werden. Auch die Schulleitungen müssen alle geplanten Maßnahmen unterstützen.
Kooperationen mit Nichtregierungsorganisationen (NROs)
Nach Möglichkeit sollen ENSA-Schulpartnerschaften durch Nichtregierungsorganisationen (NROs) begleitet werden, die die Schulen bei der Organisation und konkreten Gestaltung der Begegnungen unterstützen. Anträge, die gemeinsam von Schulen und NROs gestellt werden, sind daher besonders förderungswürdig.
Verankerung in einer kommunalen Partnerschaft
Wir begrüßen Anträge von Schulen, die Interesse am Auf- und Ausbau eines Netzwerks verschiedener lokaler Akteurinnen und Akteure im Umfeld der beiden Schulen haben. Dies kann auch die Integration der Schulpartnerschaft in einen kommunalen Kontext umfassen.
Gleichberechtigte Partnerschaften
Wir fördern Schulen, die sich eine gegenseitige und gleichberechtigte Partnerschaft wünschen, in die sich beide Seiten gleichermaßen einbringen und in der alle voneinander lernen können. Die Teilnehmenden sollen die Ziele der Lernreisen und deren Finanzierung gemeinsam vereinbaren. Außerdem ermutigen wir die Teilnehmenden dazu, dass sie die Sprache des Partnerlandes lernen. Was wir nicht unterstützen, sind Ansätze und Projekte, denen es nur um einseitige „Entwicklungshilfe“ geht.
Inhaltliche Ausrichtung
Inhaltlich orientiert sich das ENSA-Programm an den Nachhaltigen Entwicklungszielen der UN (SDG) und an dem „Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung“. Durch das ENSA-Programm sollen die Teilnehmenden darin unterstützt werden, über das klassische "Helfen wollen" hinauszugehen. Für die Begegnung soll sich die Themenwahl an den Interessen aller beteiligten Jugendlichen orientieren. Für die Vor- und Nachbereitung sowie während der Lernreise selbst sollen partizipative, teilnehmenden- und ressourcenorientierte, interdisziplinäre und interaktive Methoden genutzt werden.
Ausschlusskriterien
Folgende Maßnahmen können nicht gefördert werden.
- Klassische Hilfsprojekte
- Reisen mit Workcamp- oder Exkursionscharakter, Klassenfahrten und Rundreisen
- Studium und wissenschaftlicher Austausch
- Weiterbildungen/Fachkräfteprogramme (auch reiner Lehrkräfteaustausch)
- Kommerzielle Veranstaltungen
- Infrastrukturelle Beschaffungsmaßnahmen
- Offen ausgeschriebene Reisen