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Begegnungsreisen: Häufige Fragen

Wer kann sich für die Förderung einer Begegnungsreise bewerben?
  • Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen oder Schulfördervereine mit Sitz in Deutschland
  • Öffentliche oder private allgemeinbildende und berufsbildende Schulen mit Sitz in Deutschland
Wir haben noch keine Partnerschule. Können wir trotzdem die Förderung für eine Begegnungsreise beantragen?
Aus welchen Ländern soll unsere Partnerschule kommen?
Können auch Einzelpersonen gefördert oder in andere Schulpartnerschaften vermittelt werden?
Können wir einen Antrag auf reinen Lehrkräfteaustausch stellen?
Wie fördert ENSA die Begegnungsreise?
Welche Kriterien müssen erfüllt werden, um gefördert zu werden?
Wie wichtig ist die Vor- und Nachbereitung der Begegnungsreise?
Können wir einen Antrag auf 100-prozentige Förderung stellen?
Kann darüber hinaus ein Antrag auf materielle Förderung gestellt werden?
Welche Kosten kommen auf die antragstellende Organisation zu?
Welche Aufgaben kommen auf die teilnehmenden Schulen zu?
Wie lang ist die Mindestreisedauer?
Ist eine Verlängerung der Begegnungsreise möglich?
Wo können wir uns bewerben?
Können wir uns zu unserem Antrag beraten lassen?
Wann läuft die Bewerbungsfrist ab?
Wie erfahren wir, ob unser Antrag fristgerecht eingegangen ist?
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Wann erfahren wir, ob wir gefördert werden?
Was passiert, wenn unser Antrag keine Förderempfehlung erhalten hat?
Fallen für die Konferenzteilnahme Kosten an?