Wer kann sich für die Förderung einer Begegnungsreise bewerben?
- Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen oder Schulfördervereine mit Sitz in Deutschland
- Öffentliche oder private allgemeinbildende und berufsbildende Schulen mit Sitz in Deutschland
Wir haben noch keine Partnerschule. Können wir trotzdem die Förderung für eine Begegnungsreise beantragen?
Nein, die Förderung richtet sich an Schulen, die bereits eine Schulpartnerschaft mit einer Partnerschule aufgebaut haben. Das ENSA-Programm fördert Schulpartnerschaften zwischen einer Schule in Deutschland und einer Schule im Partnerland.
Aus welchen Ländern soll unsere Partnerschule kommen?
Wir fördern ausschließlich Partnerschaften mit Schulen in Ländern, die auf der aktuellen DAC-Liste stehen.
Können auch Einzelpersonen gefördert oder in andere Schulpartnerschaften vermittelt werden?
Nein. Das ENSA-Programm fördert nur Schulgruppen. Eine Partnerschule muss bereits vorhanden sein.
Können wir einen Antrag auf reinen Lehrkräfteaustausch stellen?
Nein. Die Schulgruppe muss sich aus Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zusammensetzen. Wie viele Jugendliche und wie viele Lehrkräfte mitreisen, sollte vom Alter der Teilnehmenden, ihrer Vorerfahrung und Qualifikation abhängig gemacht werden. In der Regel reisen zehn Jugendliche gemeinsam mit zwei Lehrkräften. Bei Kooperation mit einer Nichtregierungsorganisation (NRO) können auch NRO-Mitarbeitende mitreisen.
Wie fördert ENSA die Begegnungsreise?
Wir fördern die die Begegnungsreise inhaltlich-pädagogisch, auf mehreren Konferenzen mit diversen Workshops. Und wir fördern die Reise finanziell durch die Übernahme von Reise- und Projektkosten.
Welche Kriterien müssen erfüllt werden, um gefördert zu werden?
Unter „Voraussetzungen“ haben wir die Fördergrundsätze für eine Förderung durch ENSA zusammengefasst.
Wie wichtig ist die Vor- und Nachbereitung der Begegnungsreise?
ENSA legt großen Wert auf die umfassende pädagogische Begleitung der Reisen. Zusätzlich zur schulinternen Vor- & Nachbereitung ist die Teilnahme aller geförderten Teilnehmenden der deutschen Seite an der inhaltlich-pädagogischen Begleitung daher verpflichtend.
Schulen, die von ENSA gefördert werden möchten, sollten ein Interesse daran haben, dass sich die Teilnehmenden mit den Inhalten des „Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung“ sowie den Nachhaltigen Entwicklungszielen der UN (SDG) und mit ihrer eigenen Rolle in einer globalisierten Welt auseinandersetzen und sich entwicklungspolitisch engagieren.
Durch das ENSA-Programm sollen die Teilnehmenden darin unterstützt werden, über das klassische "Helfen wollen" hinauszugehen.
Können wir einen Antrag auf 100-prozentige Förderung stellen?
Nein. ENSA bietet eine Anteilfinanzierung. Details zur finanziellen Förderung finden Sie hier:
Kann darüber hinaus ein Antrag auf materielle Förderung gestellt werden?
Nein. Wir übernehmen keine materielle Förderung, die über Begegnungsreisen hinausgeht. Es ist nicht unser Ziel, Schulen materiell zu unterstützen, sondern Begegnungen und gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen und zu entwicklungspolitischem Engagement zu motivieren.
Welche Kosten kommen auf die antragstellende Organisation zu?
Der Eigenanteil, den die antragstellenden Organisationen selbst finanzieren müssen, liegt ab 2025 bei mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Details zum Eigenanteil finden Sie auf den Seiten zur finanziellen Förderung.
Welche Aufgaben kommen auf die teilnehmenden Schulen zu?
Die antragstellende Organisation kann die Schule in Deutschland oder zum Beispiel eine Nichtregierungsorganisation (NRO) sein. Wenn die Schule die antragstellende Organisation ist, trägt sie die Verantwortung für die gesamte Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Reise. Sie kümmert sich um die finanzielle Abwicklung und erstellt Verwendungsnachweise, bucht Flüge, beschafft Visa und organisiert gegebenenfalls die notwendigen Impfungen.
Die Schule in Deutschland plant gemeinsam mit der Partnerschule das Programm für die Reisen und bereitet sie inhaltlich vor. Während der Reisen betreuen die Lehrkräfte die Teilnehmenden und führen gemeinsam mit der Partnerschule das Programm durch. Die Schülerinnen und Schüler sollen an der Planung und Durchführung umfassend beteiligt werden.
Wie lang ist die Mindestreisedauer?
Die Mindestdauer der Begegnungsreise beträgt zehn Programmtage. Maximal darf eine Begegnungsreise 14 Programmtage plus An- und Abreise umfassen.
Ist eine Verlängerung der Begegnungsreise möglich?
Die Reisedauer kann i.S.d. §13 Abs. 1. S. 1 BRKG um maximal fünf zusätzliche Werktage, die auch ohne beantragte Projektinhalte gestaltet werden können, verlängert werden. Eine Förderung dieser zusätzlichen Tage ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Wo können wir uns bewerben?
Die Bewerbung erfolgt über die Förderprojektsoftware.
Auf unserer Webseite finden Sie unter „Bewerben“ weitere Informationen zur Antragsstellung.
Zur Förderprojektsoftware
Können wir uns zu unserem Antrag beraten lassen?
Ja. Für alle Fragen rund um Ihren Antrag stehen wir Ihnen zur Seite. Sie erreichen sie unter der folgenden E-Mail-Adresse:
ENSA-Programm@engagement-global.de
Bitte vereinbaren Sie auch Telefontermine vorab per E-Mail und nennen Sie dafür in der E-Mail die Namen der beiden teilnehmenden Schulen.
Darüber hinaus empfehlen wir die Teilnahme an unseren Informationsveranstaltungen, die auf unserer Website unter Veranstaltungen zu finden sind.
Wann läuft die Bewerbungsfrist ab?
Abgabefrist für die Projektskizze (Projektantrag Teil 1) ist der 30. September.
Wie erfahren wir, ob unser Antrag fristgerecht eingegangen ist?
Sie erhalten über die Förderprojektsoftware eine Eingangsbestätigung.
Zudem können Anträge dort nur bis einschließlich 30. September digital eingereicht werden, sodass ein nicht fristgerechter Eingang nicht möglich ist.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Kriterien, die für die Auswahl relevant sind, finden Sie unter Voraussetzungen:
Fristen und Termine finden Sie unter ENSA-Jahreszyklus:
Wann erfahren wir, ob wir gefördert werden?
Die ausgewählten Schulen und anderen antragstellende Organisationen erhalten im November eine vorläufige Förderempfehlung per E-Mail, die Sie zur Einreichung des zweiten Teils des Projektantrags berechtigt. Die finale Bewilligung der Förderung erfolgt mit Abschluss eines Fördervertrages zu Beginn des Förderjahres.
Was passiert, wenn unser Antrag keine Förderempfehlung erhalten hat?
Werden mehr Anträge eingereicht, die die Voraussetzungen erfüllen, als Projekte gefördert werden können, werden sie entsprechend der folgend aufgeführten Kriterien ausgewählt und entsprechend priorisiert gefördert:
Falls Ihr Antrag keine Förderempfehlung erhalten hat, dann beraten wir Sie gerne bei einer erneuten Antragstellung.
Fallen für die Konferenzteilnahme Kosten an?
Nein, Unterkunft und Verpflegung werden für die Dauer der Konferenzen im Präsenzformat gestellt und Fahrtkosten für die An- und Abreise erstattet.