ENSA erklärt: Wie geht das mit dem Geld bei ENSA?
Die finanzielle Förderung ist eine Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese und andere Regeln der Förderung erklärt Boussa Thiam in diesem Video.
Finanzierungsart
Die Förderung ist eine Anteilfinanzierung. Das heißt die ENSA-Fördersumme ist ein prozentualer Anteil Ihrer Gesamtausgaben.
Sie müssen also immer auch eigenes Geld oder Geld von Dritten einbringen, unabhängig von der konkreten Höhe der Ausgaben.
Falls Sie also nach Abschluss des Fördervertrages (Weiterleitungsvertrag) zusätzliche Einnahmen einwerben oder Minderausgaben entstehen, ändert sich auch die Höhe der ENSA-Fördersumme.
Fördersumme
Die Regelförderung ist begrenzt auf 14.000 Euro. Der Finanzierungsanteil von ENSA beträgt bis einschließlich 2024 maximal 75 % und ab 2025 maximal 90% an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei Projekten mit einem besonderen Inklusionsbedarf kann die Fördersumme um bis zu 1.000 Euro erhöht werden.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen die Reisekosten für die geförderten Teilnehmenden sowie einen großen Teil der Ausgaben, die für die Umsetzung des abgestimmten Programmes notwendig sind.
Grundsätzlich nicht gefördert werden Personalkosten.
Eine detaillierte Liste der zuwendungsfähigen Ausgaben mit ergänzenden Hinweisen zur Höhe und zu berücksichtigenden Bedingungen finden Sie hier.
Eigenanteil
Der Eigenanteil beträgt bis einschließlich 2024 mindestens 25% und ab 2025 mindestens 10% an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Eigenanteil kann auch durch Drittmittel weiterer Förderer, Teilnehmendenbeiträge und Ähnliches aufgebracht werden. Ausgeschlossen ist allerdings eine Kombination der ENSA Förderung mit weiteren Bundesmitteln.
Hilfreiche Informationen zum Eigenanteil finden Sie auch im ENSA Tagebuch Artikel „How to Eigenanteil“.
Zum Artikel
Weitere wichtige Eckpunkte und Hinweise
Ausgaben
- Es werden grundsätzlich nur Ausgaben bezuschusst, die notwendig für die Umsetzung des beantragten Projektes sind.
- Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist immer zu beachten. Das bedeutet auch, dass das Vergaberecht einzuhalten ist. Die jeweils geltenden Regelungen sind im Weiterleitungsvertrag aufgeführt.
Das bedeutet aber nicht, dass zwingend das günstigste Angebot gewählt werden muss, Kosten-Nutzen-Abwägung und Nachhaltigkeit sind Aspekte, die auch berücksichtigt werden können.
- Ausgaben dürfen nur in dem sogenannten Förderzeitraum getätigt werden. Der Förderzeitraum beginnt in der Regel mit der Unterzeichnung des Weiterleitungsvertrages durch den Projektträger und endet mit dem im Vertrag angegebenen Datum.
- Nur in Ausnahmefällen ist in Absprache mit dem ENSA-Programm ein vorgezogener Maßnahmenbeginn möglich, der es Ihnen ermöglicht, Ausgaben auch bereits vor Vertragsabschluss zu tätigen oder Lieferungs-/Leistungsverträge abzuschließen. Dies setzt zwingend eine Genehmigung des ENSA-Programmes voraus und das finanzielle Risiko liegt bis zum Abschluss des Vertrages bei der antragstellenden Organisation.
- Alle Ausgaben müssen mit Belegen nachgewiesen werden können, mit Ausnahme von bewilligten Pauschalen.
Mittelanforderungen
- Mittel dürfen erst angefordert werden, wenn sie zeitnah benötigt werden und auch immer nur anteilig. Beispiel: Der Kauf der Flüge steht an, die Ausgaben betragen 8.000 Euro. Der im Vertrag festgelegte Finanzierungsanteil von ENSA beträgt 75%. Es können also 6.000 Euro für die Flüge angefordert werden.
- Angeforderte Mittel müssen in einer bestimmten Frist ausgegeben werden:
- für Zahlungen im SEPA-Raum innerhalb von sechs Wochen,
- für Ausgaben außerhalb des SEPA-Raumes innerhalb von vier Monaten
- Angeforderte, aber nicht verbrauchte Mittel müssen unmittelbar und ohne Aufforderung zurückgezahlt werden. Geschieht dies nicht, werden Zinsen berechnet. Bereits zurückgezahlte Mittel können aber innerhalb des Bewilligungszeitraumes erneut angefordert werden.
Umgang mit Änderungen im Projektverlauf / Mitteilungspflichten
Wenn es nach Abschluss des Vertrages zu Änderungen des Finanzierungsplans kommt, kann daraus eine Mitteilungspflicht entstehen. In einigen Fällen ist auch eine Zustimmung durch das ENSA-Programm einzuholen. (Das gilt auch für Änderungen im Projektverlauf.)
Details zu den mitteilungs-/zustimmungspflichtigen Änderungen finden Sie im Weiterleitungsvertrag. Zudem gibt es ein Merkblatt und ein Formular, mit dem Änderungen gemeldet werden können.
Die Beachtung der Mitteilungspflichten liegt auch in Ihrem Interesse. Die Abstimmung dient der Absicherung, dass trotz der Veränderungen kein Zweifel an der Förderfähig des Projektes und den anfallenden Ausgaben besteht.
Abrechnung der erhaltenen Mittel
Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Die Abgabefrist ist im Weiterleitungsvertrag festgelegt.
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht.
Er dient dazu die zweckmäßige Verwendung der Gelder nachzuweisen und einen SOLL-IST-Vergleich, sowohl auf der inhaltlichen als auch der finanziellen Ebene, vorzunehmen.
Ausgaben für Konferenzteilnahme
Zusätzlich zu der Förderung der Lernreise im Rahmen des Weiterleitungsvertrages übernimmt ENSA auch die Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung für die Teilnahme am pädagogischen Begleitprogramm im Präsenzformat.