Wer kann einen Antrag stellen?
- Weiterführende öffentliche oder private Schulen mit Sitz in Deutschland
- Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen mit Sitz in Deutschland
- Schulfördervereine mit Sitz in Deutschland
Gegenseitige Besuche
Ein Antrag muss immer für zwei Reisen gestellt werden: einen Besuch der deutschen Schule bei ihrer Partnerschule im Ausland (Outgoing) und einen Gegenbesuch der Partnerschule aus dem Ausland bei der Schule in Deutschland (Incoming).
Teilnehmende
Pro Schule müssen mindestens drei Personen an den Reisen teilnehmen.
Unter den Teilnehmenden müssen pro Schule mindestens zwei Schülerinnen oder Schüler und eine Lehrkraft sein. Weitere Teilnehmende können Mitglieder der Schulleitung und Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen sein.
Das Mindestalter für die Teilnahme ist 14 Jahre.
Unsere Förderung ist auf sechs Teilnehmende pro Schule begrenzt. Mehr Teilnehmende sind möglich, für diese müssen die Schulen die Mittel allerdings selbst aufbringen.
Partnerschule und Partnerland
Damit ein Antrag gestellt werden kann, muss eine Partnerschule bereits vorhanden sein.
Ausgenommen von der Förderung sind jene Länder auf der DAC-Liste, in denen unsichere politische und soziale Verhältnisse herrschen, weil wir dort einen sicheren Aufenthalt für die Teilnehmenden nicht gewährleisten können. Bei der Beurteilung richten wir uns nach den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Zu den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes
Zur aktuellen DAC-Liste
Reisedauer
Unsere Förderung umfasst maximal sieben Programmtage in Deutschland und maximal sieben Programmtage im Land der Partnerschule plus die An- und Abreisetage. Die Reisedauer kann i.S.d. §13 Abs. 1. S. 1 BRKG um jeweils maximal 5 zusätzliche Werktage, die auch ohne beantragte Projektinhalte gestaltet werden können, verlängert werden. Eine Förderung dieser zusätzlichen Tage ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Reisezeitraum
Die Anbahnungsreisen müssen zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober stattfinden.
Fördersumme
ENSA bietet eine Anteilsfinanzierung: Wir übernehmen bis zu 80 Prozent der gesamten Kosten für beide Reisen. Dazu zählen jeweils die Flug- und Reisekosten für bis zu sechs Teilnehmende für maximal sieben Programmtage und die Kosten für das pädagogische Begleitprogramm.
Die maximale Fördersumme beträgt für beide Anbahnungsreisen zusammen 14.000 Euro.
Der Eigenanteil, den die Schulen selbst aufbringen müssen, liegt bei mindestens 20 Prozent. Den teilnehmenden Schulen ist es freigestellt, ob sie diese Mittel selbst aufbringen oder bei anderen Förderprogrammen beantragen. Allerdings dürfen sie nicht aus Programmen stammen, die mit Mitteln des Bundes finanziert werden (z.B. PAD, PASCH, JPE, Kinder- und Jugendplan und andere Programme von Engagement Global).
Deutsche Nichtregierungsorganisationen, die an den Reisen teilnehmen, können zusätzlich eine Verwaltungspauschale von bis zu 600 Euro beantragen.
Weitere Kriterien, die wir bei der Auswahl berücksichtigen
Schülerinnen und Schüler gestalten mit
Wir legen großen Wert darauf, dass sich die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aktiv in die Schulpartnerschaft einbringen und sie zu ihrer eigenen Partnerschaft machen. Schulen, die von Anfang an Rücksicht darauf nehmen, dass Schülerinnen und Schüler die Partnerschaft mitgestalten können, und entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten schaffen, werden bei der Auswahl bevorzugt behandelt.
Verankerung an der Schule
ENSA-Schulpartnerschaften sollen von Dauer sein und nachhaltig wirken. Besonders förderungswürdig sind deshalb Schulen, die einen langfristigen Plan für ihre Partnerschaft entwickeln und die dafür Sorge tragen, dass die Themen und die Ergebnisse der Begegnungen auch in den Schulalltag einfließen und im Unterricht weiter behandelt werden.
Kooperationen mit Nichtregierungsorganisationen (NROs)
Nach Möglichkeit sollen ENSA-Schulpartnerschaften durch Nichtregierungsorganisationen (NROs) begleitet werden, die die Schulen bei der Organisation und konkreten Gestaltung der Begegnungen unterstützen. Anträge, die gemeinsam von Schulen und NROs gestellt werden, sind daher besonders förderungswürdig.
Verankerung in einer kommunalen Partnerschaft
Wir begrüßen Anträge von Schulen, deren Schulpartnerschaft Teil einer Städte- oder Länderpartnerschaft ist.
Gleichberechtigte Partnerschaften
Wir fördern Schulen, die sich eine gegenseitige und gleichberechtigte Partnerschaft wünschen, in die sich beide Seiten gleichermaßen einbringen und in der alle voneinander lernen können. Deswegen ermutigen wir die Teilnehmenden dazu, dass sie die Sprache des Partnerlandes lernen. Was wir nicht unterstützen sind Ansätze und Projekte, denen es nur um einseitige „Entwicklungshilfe“ geht.